Allgemeine Geschäftsbedingungen Marketingkampagnen
- Leadpeak® – eine Marke der Homepage Lieferanten GmbH, vertreten durch Reemt Windmann und Norma Jeising, Magdalene-Schoch-Straße 5, 97074 Würzburg (im Folgenden auch Agentur genannt), bietet Dienstleistungen rund um Webseitenerstellung und Onlinemarketing.
- Kunden können zum einen, die Erstellung oder Übernahme einer Webseite beauftragen oder Onlinemarketing Maßnahmen wie Suchmaschinen-Marketing (SEA) oder Suchmaschinenoptimierungskampagnen (SEO) bestellen. Leadpeak® – eine Marke der Homepage Lieferanten GmbH erstellt daraufhin die bestellten Leistungen und übernimmt die Wartung im Rahmen der vereinbarten Wartungsleistung.
- Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen Leadpeak® – eine Marke der Homepage Lieferanten GmbH und den Kunden als Rahmenvertrag für Marketingkampagnen.
- Alle verwendeten Begriffe gelten unabhängig von der Sprachform sowohl für weibliche als auch für männliche Kunden.
§ 1 Geltungsbereich
- Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestätigung durch den Kunden gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, Leadpeak® – eine Marke der Homepage Lieferanten GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Ein fehlender Widerspruch fremder AGB stellt keine Zustimmung dar.
§ 2 Gegenstand der AGB
Der Kunde überträgt Leadpeak® – eine Marke der Homepage Lieferanten GmbH durch Beauftragung das Mandat einen oder mehrere Online-Marketingkanäle zu verwalten und auszubauen. Während der Dauer der Beauftragung ist Leadpeak® – eine Marke der Homepage Lieferanten GmbH für diese Kanäle alleine verantwortlich. Der Rahmenvertrag legt die grundlegenden Rechte und Pflichten fest. Die genauen Leistungen, die im Rahmen des Mandats erfüllt werden, werden gesondert im jeweiligen Angebot aufgeführt. Sollten sich AGB und Angebot widersprechen, gilt das Angebot als maßgeblich. Angebote, die sich auf diese AGB als Rahmenvertrag beziehen, führen stets die eindeutige Kundenreferenzen-Nummer auf.
§ 3 Leistungspflichten der Agentur
- Die Agentur verpflichtet sich nach der Auftragsannahme, den entsprechenden Marketingkanal zu übernehmen.
- Die Agentur ist verpflichtet, bei Mandatserweiterungen ein neues Angebot aufzustellen und obsolete Angebote schriftlich zurückzunehmen.
- Die Agentur ist verpflichtet Werbebudgets für dritte Parteien, wie zum Beispiel, aber nicht ausschließlich: Google, Facebook, LinkedIn, treuhänderisch zu behandeln.
- Die Agentur ist verpflichtet, nicht genutzte Werbebudgets für dritte Parteien, nach Ende des Mandats, wiederzuerstatten.
- Die Agentur ist verpflichtet, nach bestem Wissen im Sinne des Kunden zu handeln und die Ziele des Kunden wie die eigenen Ziele zu verfolgen.
§ 4 Nutzungsvereinbarungen und Urheberrecht
-
- Der Kunde erhält alle Verwertungsrechte an seiner Werbekampagne und alle erstellten Beiträge im Namen des Kunden.
- Die Übertragung der Verwertungsrechte kann eingeschränkt werden, wenn der Kunde seine Mandatsgebühren nicht vollständig bezahlt hat.
- Leadpeak® – eine Marke der Homepage Lieferanten GmbH kann die Inhalte der Werbekampagne des Kunden zu Zwecken der Selbstvermarktung verwenden, ohne dafür mit Kunden Rücksprache halten zu müssen.
§ 5 Pflichten des Kunden
- Bei der Bestellung wählt der Kunde Leistungen aus dem Leistungskatalog der Agentur aus. Die gewählten Leistungen werden mit einer digitalen Unterschrift unter dem Angebot mit Kundenreferenz-Nummer bestätigt.
- Der Kunde ist für die Inhalte seiner Kampagnen verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm auf den Marketingkampagnen dargestellten bzw. über die Kampagnen erreichbaren Daten nicht die Rechte Dritter verletzen.
- Der Kunde hat der Agentur innerhalb von 14 Tagen auf schriftliche Anfragen zu antworten. Wenn keine Antwort vorliegt, darf die Agentur offene Mandatsgebühren auch abrechnen, wenn die Leistung wegen fehlender Information nicht zu erbringen war.
§ 6 Preise und Zahlung
- Die Preise werden in den jeweils unterschriebenen Angeboten genannt.
- Auch ohne Mahnung kommt der Kunde in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von vierzehn Kalendertagen ab Rechnungseingang leistet. Maßgeblich ist, dass der Betrag innerhalb dieser Frist auf dem in der Rechnung angegebenen Konto der Agentur eingeht.
- Alle Entgelte werden monatlich im Voraus fällig. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang.
- Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 7 Mängel
- Für Mängel hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der Webseite haftet die Agentur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufvertragsrechts (§ 434ff. BGB).
- Der Kunde hat die Werbemittel unverzüglich nach der Zugänglichmachung im Internet im Rahmen der ordnungsgemäßen Geschäftslage zu untersuchen und der Agentur unverzüglich Anzeige über Mängel zu machen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gelten die Werbemittel als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
- Eine nicht erfolgreiche Kampagne stellt keinen Mangel dar.
§ 8 Haftung
- Die Agentur haftet für Schäden nur dann, wenn die Agentur oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Agentur oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
- Der Kunde selbst ist für die Einhaltung aller für den Betrieb seiner Kampagne sowie anderer Produkte der Agentur anwendbaren Rechtsvorschriften verantwortlich. Damit der Kunde dieser Verantwortung nachkommen kann, stellt die Agentur dem Kunden alle Werbemittel in der aktuellsten Version zur Verfügung.
- Der Kunde stellt die Agentur ausdrücklich von Urheberrechtsansprüchen sowie Schadenersatzansprüchen infolge der Verletzung von wettbewerbsrechtlichen Vorschriften frei.
- Sollte eine Kampagne nicht erfolgreich sein, haftet die Agentur nicht für den entgangenen Umsatz.
§ 9 Vertragslaufzeit und Ende
- Diese AGB gelten erst mit der Vertragsunterschrift beider Parteien unter dem ersten Angebot mit Kundenreferenz-Nummer oder mit der ersten Erfüllungshandlung und der Zahlung der ersten Mandatsgebühr.
- Die jeweiligen übernommen Mandate werden, falls nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit 3 Monaten Kündigungsfrist gekündigt werden.
- Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere dann vor, wenn der Kunde,
- sich mit einer Zahlung drei Monate in Verzug befindet.
- oder schuldhaft gegen die Vertragsbedingungen oder die Vertragsrichtlinien verstößt.
- Die Kündigung kann sowohl per Brief oder E-Mail erfolgen. Um die Authentizität der Erklärung zu gewährleisten, müssen Kündigungen per E-Mail unter Verwendung der vom Kunden als Kontakt hinterlegten E-Mail-Adresse versandt werden.
- Diese AGB bleiben als Rahmenvertrag so lange Bestandteil des Vertragsverhältnisses, solange ein aktives Mandat von der Agentur verwaltet wird.
- Für die Kündigung einzelner Mandate oder Leistungen innerhalb eines Mandats gelten dieselben Kündigungsfristen wie für den Vertrag als Ganzes.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Von diesem Vertrag abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Agentur diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Keine der Parteien wird sich auf Verabredungen berufen, die nicht schriftlich oder durch E-Mail-Kommunikation niedergelegt sind.
- Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird als Gerichtsstand Würzburg vereinbart.