Reemt Windmann

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Alles was du zum neuen Gesetz für mehr Barrierefreiheit wissen musst

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Das BFSG kommt – Bist du bereit?

 Alle Jahre wieder meldet sich die EU und überlegt sich etwas Neues, das Websitebetreiber umzusetzen haben. Dieses Mal geht es um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Das dazugehörige Gesetz heißt „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ (BFSG) und gilt für unsere Belange ab dem 28. Juni 2025. Also haben wir noch ein dreiviertel Jahr, um konform zu werden. Wir von Leadpeak haben das Thema schon länger auf dem Schirm und veröffentlichen eine fünfteilige Serie über die nächsten 5 Monate, mit der wir, dich Schritt für Schritt aufklären und fit machen, damit du dich nicht am Ende hetzen musst.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und betrifft zahlreiche Websitebetreiber. Dieses Gesetz fördert die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und stellt neue Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites. Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, um sich darauf vorzubereiten, denn es bleibt weniger als ein Jahr, um den Anforderungen gerecht zu werden.

 

Prüfe jetzt, ob du unter die Regelung fällst

Vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bist du betroffen, wenn:

ohne Ausnahmeregelung

Du Bankendienstleistungen erbringst, Personen beförderst oder Mediendienste anbietest. In diesen Fällen gibt es keine Ausnahmeregelungen.

mit Ausnahmeregelung

Du Onlinehandel betreibst (z.B. einen Onlineshop haben), Online-Termine auf deiner Website gebucht werden können oder du Formulare für Anfragen hast. In diesem Fall könnte jedoch eine Ausnahmeregelung greifen, solltest du mit Produkten befasst sein, die nicht unter das BFSG fallen (Produkte, die unter das BFSG fallen, sind unten aufgeführt). Für die Ausnahmeregelung müssen diese Kriterien auf dein Unternehmen zustimmen:

  • Weniger als zehn Beschäftigte,
  • einen Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro oder
  • eine Jahresbilanzsumme von unter 2 Millionen Euro.

schließen KMU-Regelung aus

Diese Produkte schließen die Kleinstunternehmensregelung (KMU-Regelung) aus. Wenn du diese herstellst oder handelst, musst du dich um das BFSG kümmern:

  • Computer, Notebooks, Tablets, Smartphone, Mobiltelefone
  • Fernsehgeräte mit Internetzugang
  • E-Book-Lesegeräte
  • Automaten mit interaktiven Elementen, insbesondere Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
  • Router


Deine nächsten Schritte: So bereitest du dich auf das BFSG vor

Wenn du betroffen bist, was in der Regel zutrifft, wenn du nicht unter die Kleinstunternehmensregelung fällst, solltest du dich zunächst einmal in dieser Umfrage eintragen. Wir sammeln eine Gruppe zusammen und können zeitrelevante Informationen weiterreichen, die für Nichtbetroffene uninteressant sind. Außerdem können wir mit Rechtsanwälten einen Gruppenrabatt aushandeln, wenn sich gleich mehrere neue Mandanten wegen der gleichen Sache melden.

Damit wir dich auf dem Schirm haben, trage dich bitte hier ein: 

Barrierefreiheit wird in den Leveln A bis AAA gemessen. Welches dieser Level die Untergrenze darstellt, ist bisher nicht bekannt und wird von Gerichten bestimmt.

Der Test zum BITV 20 Standard ist ein guter Anhaltspunkt. Er ist seit Jahren im Einsatz und weitestgehend anerkannt. Bei vollständiger Konformität wird eine Barrierefreiheit von AA bescheinigt. Der Test muss von einem Sachverständigen durchgeführt werden. Diese Website hilft dabei, sich auf den Audit vorzubereiten 

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das BFSG?

Solltest du geprüft werden und es wird ein Verstoß festgestellt, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 € geahndet werden kann.

Diese Maximalsumme wird bei KMU mit Sicherheit nicht angewendet. Die tatsächlichen Strafen werden deutlich niedriger ausfallen. Wir gehen darüber hinaus davon aus, dass die Regelungen des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (auch „Anti-Abmahn-Gesetz“ genannt) auf die Barrierefreiheit erweitert werden wird. Das bedeutet, dass der Abmahnende dich zunächst informieren muss, welchen Verstoß du begangen hast und dir eine Frist setzt. Dass es zu dieser Erweiterung kommt, ist aber nicht sicher!  

Deshalb komplett auf Barrierefreiheit zu verzichten und es erst bei Aufforderung aktiv zu werden, halten wir für einen Holzweg. Wir kennen diese Abmahnungen aus dem Datenschutzbereich und dort sind 7 Tage eine übliche Frist. Viele Aufgaben müssen durch sachverständige Dritte wie uns erledigt werden. Wir, sowie unsere Kollegen in anderen Agenturen, haben nicht immer Personal auf Abruf bereit, um größere Arbeiten in kurzer Zeit zu erledigen. Besser ist, wenn du deine Seite grundsätzlich barrierefrei hältst und bei Aufforderung nur noch Kleinigkeiten ausbessern musst.

 

Hier nochmal zusammengefasst:

BFSG zusammengefasst

Mitwirkende: Teresa Scholze, Khristina Zelig 

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